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Häufig gestellte Fragen Agrarfonds

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Suche nach den Begünstigten der Agrarfonds sind hier zu finden.

Antworten

1. Welche Suchoptionen habe ich?

Sie können in den zu veröffentlichenden Informationen zu konkreten Begünstigten aus den Agrarfonds nach Name, PLZ oder Gemeinde der Begünstigten, deren etwaiges Mutterunternehmen und dessen steuerliches Identifikationsmerkmal, nach der Höhe der erhaltenen Zahlungen oder nach Maßnahmen suchen, für die Zahlungen geleistet wurden. Sie können diese Suchkriterien auch kombinieren. Um nach einem Kriterium oder einer Kombination dieser Kriterien zu suchen, müssen Sie eine Eingabe in den für das jeweilige Suchkriterium vorgesehenen Eingabefeldern vornehmen oder eine Auswahl aus den voreingestellten Eingabeoptionen treffen. Die Suchfunktion ist so voreingestellt, dass alle Maßnahmen aus den beiden Agrarfonds EGFL und ELER in die Suche einbezogen werden. Wenn Sie gezielt nach einzelnen oder mehreren, aber nicht allen Maßnahmen suchen möchten, können Sie innerhalb von EGFL und ELER jeweils von der Option „ALLE“ zur Option „EIGENE AUSWAHL“ wechseln und dort die von Ihnen gewünschten Maßnahmen auswählen.

Durch die gleichzeitige Eingabe mehrerer Suchbegriffe wird das Suchergebnis eingeschränkt. Je spezifischer die Suchkriterien gesetzt werden, desto kleiner ist die ermittelte Ergebnismenge. 

Es besteht die Möglichkeit, Ihr Suchergebnis als Datei herunterzuladen. Die Datei steht in einem offenen, maschinenlesbaren Format (csv-Datei) zur Verfügung.

Neben der Suchoption besteht die Möglichkeit, die gesamte Datei der Begünstigten hier herunterzuladen und diese Datei nach gewünschten Merkmalen zu durchsuchen.

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2. Wie wird das Suchergebnis dargestellt?

Das Suchergebnis wird auf einer ersten Anzeigeebene in einer alphabetisch aufsteigend sortierten Übersichtstabelle mit Begünstigten, Maßnahmenbezeichnung, Fonds und Haushaltsjahr angezeigt. Durch Anklicken der einzelnen Begünstigten gelangt man auf die zweite Anzeigeebene des Suchergebnisses. Hier werden alle zu veröffentlichenden Informationen zum gewählten Begünstigten dargestellt. Sie können hier mit der Schaltfläche „Zurück“ zur Übersichtstabelle der ersten Anzeigeebene zurückkehren. Dort können Sie weitere Begünstigte anklicken oder eine neue Suche starten. 

Das Erscheinungsbild des Suchergebnisses kann an die Größe und Auflösung Ihres Bildschirms angepasst werden, indem die Anzahl der ausgegebenen Zeilen verändert wird. Als Mindestwert sind 10 Zeilen pro Seite festgelegt. Der maximale Wert ist auf 100 Zeilen begrenzt.

Überschreitet die Anzahl der Suchergebnisse die maximale Zeilenanzahl pro Seite so kann mit Hilfe der „Blätterfunktion“ ein gezieltes Suchergebnis angesteuert werden.

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3. Wird eine Datei aller Begünstigten der Agrarfonds eines Agrar-Haushaltsjahres zur Verfügung gestellt?

Ja. Diese können Sie für die Agrar-Haushaltsjahre 2023 und später hier herunterladen. Sie steht in einem offenen, maschinenlesbaren Format (csv-Datei) zur Verfügung.

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4. Warum finden sich nicht bei allen Zahlungen Hinweise auf das spezifische Ziel der betreffenden Maßnahme? Warum wird nicht bei jeder ELER-Maßnahme der nationale Kofinanzierungsbetrag ausgewiesen?

Hintergrund sind die geltenden EU-rechtlichen Vorgaben. In den Agrar-Haushaltsjahren 2023 bis 2026 können aufgrund von EU-rechtlichen Übergangsbestimmungen noch Fördermaßnahmen, die unter das Rechtsregime der GAP-Förderperiode 2014-2022 fallen, ausgezahlt werden. Für diese sog. Altmaßnahmen gelten weiterhin die Transparenzvorgaben dieser Förderperiode, sodass u. a. keine spezifischen Ziele oder nationale Kofinanzierungsbeträge auf Ebene der jeweiligen ELER-Maßnahme ausgewiesen werden.

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5. Warum ist der Gesamtförderbetrag des jeweiligen Begünstigten teilweise höher als die Summe der ebenso veröffentlichten Teilsummen bzw. Maßnahmenbeträge dieses Begünstigten?

Dies folgt der unter Ziffer 4 geschilderten Rechtslage. Der Gesamtförderbetrag („EU-Betrag (EGFL und ELER) und kofinanzierter Betrag insgesamt für diesen Begünstigten“) enthält auch bei den sog. Altmaßnahmen den insgesamt gezahlten Betrag einer nationalen Kofinanzierung im ELER, auf Ebene der einzelnen ELER-Maßnahme wird diese Kofinanzierung hingegen nicht ausgewiesen (vgl. Ziffer 4). Vor diesem Hintergrund kann der Gesamtförderbetrag entsprechend höher ausfallen.

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6. Warum finden sich nicht bei allen Zahlungen Angaben zum Anfangs- bzw. Enddatum der jeweiligen Fördermaßnahme?

Auch hier gilt, dass bei den sog. Altmaßnahmen (vgl. Ziffer 4) noch kein Anfangs- bzw. Enddatum zu veröffentlichen ist. Auch bestimmte weitere Fördermaßnahmen, die unter das Rechtsregime der GAP-Förderperiode ab 2023 fallen, sind hiervon ausgenommen. Betroffen sind insbesondere die Direktzahlungen (vgl. § 2 Absatz 2 AFIV).

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7. In welchem Fall werden Informationen zu einem Mutterunternehmen des Begünstigten veröffentlicht?

Zunächst ist erforderlich, dass der Begünstigte einer Unternehmensgruppe im Sinne der Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) angehört. Da die Veröffentlichungsverpflichtung des Mutterunternehmens und seines steuerlichen Identifikationsmerkmals mit der GAP-Förderperiode ab 2023 neu eingeführt worden ist, besteht eine solche Verpflichtung nicht für die Begünstigten, die lediglich Zahlungen für sog. Altmaßnahmen erhalten haben (vgl. Ziffer 4).

Im Agrar-Haushaltsjahr 2023 bspw. machen diese sog. Altmaßnahmen den weitaus größten Anteil aus. Dies gilt v. a. mit Blick auf den wegen der Anzahl der Begünstigten und der Höhe der Zahlungen besonders bedeutsamen Förderbereich der Direktzahlungen, denn den im Agrar-Haushaltsjahr 2023 verausgabten Direktzahlungen liegen in der Regel die bereits im Kalenderjahr 2022 gestellten Anträge zugrunde.

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8. Wie kann man die Begünstigten mit den höchsten Agrarzahlungen in Deutschland finden?

In diesem Fall lassen Sie alle Suchfelder frei, tragen nur das „Größer gleich“-Zeichen und einen Betrag ein und lassen alle Begünstigten suchen, die mehr als diesen Betrag an Agrarzahlungen erhalten haben (z. B. ≥ 3 Millionen €). Anschließend erscheint eine Liste der Begünstigten, die diesen Betrag oder mehr erhalten haben.

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9. Wie kann man die Begünstigten mit den höchsten Agrarzahlungen in einer Gemeinde finden?

In diesem Fall lassen Sie alle Suchfelder frei, tragen nur den Namen der Gemeinde (oder zur weiteren Eingrenzung auch die PLZ), das „Größer gleich“-Zeichen und einen Betrag ein und lassen alle Begünstigten suchen, die mehr als diesen Betrag an Agrarzahlungen erhalten haben. 

Hinweise:

  • Die Gemeindenamen werden in der Schreibweise des Gemeindeverzeichnisses des Statistischen Bundesamtes verwendet. Die Suchergebnisse auf der zweiten Anzeigeebene zeigen diese Namensbezeichnungen. Werden diese im Suchfeld für die Gemeinde verwendet, erscheinen die Ergebnisse nur dieser Gemeinde. 
  • Bei der Gemeinde handelt es sich um den Wohnort bzw. Sitz des Begünstigten, der vom Betriebssitz abweichen kann.

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10. Wie kann man alle Begünstigten von Agrarzahlungen einer Gemeinde finden?

In diesem Fall tragen Sie den Namen der Gemeinde (und ggf. die zugehörige PLZ) ein und lassen alle übrigen Suchfelder frei.

Hinweis: Bei der Gemeinde handelt es sich um den Wohnort bzw. Sitz des Begünstigten, der vom Betriebssitz abweichen kann.

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11. Wie kann ich nach einzelnen Begünstigten suchen?

In der Suchmaske besteht zunächst die Möglichkeit, den Namen eines Begünstigten einzugeben. Führt die Eingabe zu keinem Treffer, kann dies daran liegen, dass in der Datenbank der Name des Begünstigten in anderer Schreibweise hinterlegt ist. In diesem Fall bietet sich die Möglichkeit, den bekannten Teil des Namens in Sternchen einzubinden (z. B. *uster*). Dann werden alle Namen in der Datenbank durchsucht, die die Eingabe zwischen den Sternchen enthalten (gefunden würden dann z. B. „Mustermann“, „Musterfrau“). 

Sinnvoll kann es auch sein, die Suche ohne Namenseingabe mit der Eingabe der Postleitzahl und/oder der Gemeinde fortzusetzen, um in den entsprechenden Ergebnissen den gewünschten Namen zu finden. 

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12. Wie findet man die Gesamtsumme an Agrarzahlungen, die Deutschland erhalten hat?

Zahlungen aus den Agrarfonds pro Mitgliedstaat enthält das Statistische Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dieses kann hier online abgerufen werden. Im Menüpunkt „Statistisches Jahrbuch / Kapitel H.II. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in den Mitgliedstaaten der EU – Haushalt und Agrarfinanzierung“ finden sich Daten zum Thema Haushalt und Agrarfinanzierung. 

 

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13. Wo finde ich die Informationen zu Zahlungen an Begünstigte in anderen Mitgliedstaaten der EU?

Die Kommission veröffentlicht hier eine Liste von Links zu den Internetseiten mit Informationen zu Zahlungen an Begünstigte der GAP in anderen Mitgliedstaaten der EU. 

 

 

14. Was bedeutet es bei den Agrarzahlungen, wenn ein Begünstigter negative Beträge ausweist?

Die Daten im Transparenzportal enthalten in den weitaus überwiegenden Fällen positive Beträge. Diese stellen Zahlungen aus dem EU-Haushalt, im Falle einer Kofinanzierung aus nationalen Haushalten (an Begünstigte) dar. Lediglich wenn Waren aus der öffentlichen Intervention verkauft werden, erscheint der vom Käufer für die Ware gezahlte Preis als negativer Betrag, da es sich im Gegensatz zu den Zahlungen an Begünstigte hier um eine Einnahme für den EU-Haushalt handelt.

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15. Was bedeutet der Eintrag „Kleinempfänger“?

Bei Begünstigten, deren Gesamtbetrag an Zahlungen in einem Jahr 1.250 € oder weniger beträgt, schreibt das EU-Recht vor, dass anstelle des Namens ein Code angegeben werden muss. Dieser Code lautet in Deutschland „Kleinempfänger“.

Um zu vermeiden, dass Kleinempfänger aufgrund der geringen Anzahl von Kleinempfängern in einer Gemeinde dennoch namentlich identifiziert werden können, wird, wenn die Anzahl der Kleinempfänger in einer Gemeinde je Fördermaßnahme nicht höher als fünf ist, bei allen Kleinempfängern dieser Gemeinde, soweit es sich nicht um juristische Personen handelt, anstelle der Gemeinde die nächst größere Verwaltungseinheit angegeben, der die Gemeinde angehört. Dies ist bei Gemeinden der jeweilige Kreis und bei kreisfreien Städten das jeweilige Bundesland.

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16. Werden nur die Zahlungen im Bereich der GAP veröffentlicht?

Nein, die EU-Haushaltsordnung oder die rechtlichen Bestimmungen der übrigen Förderpolitiken der EU sehen eine Veröffentlichung von Informationen über die Begünstigten weiterer aus dem EU-Haushalt finanzierter Fördermaßnahmen vor, so bspw. im Bereich der Struktur- und Kohäsionspolitik der EU.

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