Die Antwort lautet: weil die lebenden Ressourcen sowohl des Meeres wie der Binnengewässer nicht beliebig und unbegrenzt reproduzierbar sind und deswegen auf das Gleichgewicht zwischen Fangkapazitäten und vorhandenen Ressourcen geachtet werden muss.
Wie die Landwirtschaft gehört auch die Seefischerei in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Man spricht deshalb auch von einer Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Mit Hilfe der GFP reguliert die Europäische Union die Fischerei zum Wohle der Allgemeinheit und speziell der Fischerinnen und Fischer sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Dies vollzieht sich im Rahmen des EMFF grundsätzlich in vier umfassenden Bereichen, nämlich
Die ersten Zahlungen aus dem EMFF an Begünstigte in Deutschland sind 2016 erfolgt.
Durch die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik im Jahr 2013 wurden außerdem deutlich strengere Maßnahmen für den Wiederaufbau der Fischbestände festgelegt. Angesichts der Überfischung der Meere setzt die europäische Fischereipolitik auf ein modernes Fischereimanagement.